ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Hi life GmbH
1. AUSSCHLIEßLICHE GELTUNG, ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“) gelten für die Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn die Hi life GmbH (nachfolgend „Hi life”) ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Lieferungen“) erfolgen ausschließlich nach den vorliegenden AGBs, soweit sich aus den umseitigen besonderen Vertragsbestimmungen nichts anderes ergibt.
1.3. Änderungen und Nebenabreden zu den AGBs oder den umseitigen besonderen Vertragsbestimmungen müssen schriftlich erfolgen.
2. LIEFERBEDINGUNGEN FÜR WASSER
2.1. Hi life übernimmt den Kunden in ein Routing. Dies bedeutet, dass Hi life zunächst den Bedarf des Kunden feststellt und daraufhin die Anzahl der zu liefernden Wasserflaschen einschließlich Zubehör und den Lieferrhythmus (1 bis 12 Wochen) festlegt. Der Kunde hat aber kein Anspruch auf ein Routing.
2.2. Bei einer Belieferung außerhalb des Routing fallen keine zusätzlichen Kosten an. Weiterhin ist Hi life berechtigt, Kunden abzulehnen, etwa sofern diese außerhalb unserer Liefergebiete ansässig sind.
2.3. Sämtliche Lieferungen erfolgen freibleibend und vorbehaltlich der ungestörten Selbstversorgung mit abgefülltem Wasser. Hi life wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn abzusehen ist, dass eine Lieferung nicht wie nach dem Routing vorgesehen erfolgen kann. Es obliegt dem Kunden, Hi life auf eine gegenüber dem Routing abweichende Belieferung oder eine Lieferverzögerung hinzuweisen. Hi life wird die Lieferverzögerung unverzüglich beheben, sobald das Hindernis, das zur Verzögerung geführt hat, beseitigt ist.
3. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZÖGERUNGSZUSCHLAG, VORKASSE, PFAND, PREISERHÖHUNGEN
3.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig, soweit nicht auf der Rechnung anders vermerkt.
3.2. Ist zum fälligen Termin der jeweilige Rechnungsbetrag nicht auf dem Konto von Hi life eingegangen, hat Hi life das Recht, dem Kunden, wenn dieser Kaufmann ist, neben dem gesetzlichen Fälligkeitszins nach §§ 353, 352 HGB einen Verzögerungszuschlag in Höhe von weiteren 3 % p.a. in Rechnung zu stellen.
3.3. Hi life ist in besonderen Fällen berechtigt, das gemäß Routing zu liefernde Wasser im Voraus in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Zubehör.
3.4. Für die im Eigentum von Hi life verbleibenden Flaschen (Gallonen) wird dem Kunden ein Pfandbetrag in Höhe von € 8,- pro Flasche Netto (9,52 € Brutto), falls nicht anders schriftlich vereinbart, in Rechnung gestellt. Vom Kunden zurückgegebene defekte oder unbrauchbare Pfandflaschen finden keine Berücksichtigung im Pfandsystem.
3.5. Hi life ist im Falle von Erhöhungen der Gestehungs- und/oder Betriebskosten zur Preisanpassung berechtigt. Die jeweilige Preisanpassung wird 1 Monat nach Zugang beim Kunden verbindlich.
4. EIGENTUMSVORBEHALT, KAUTION
4.1. Das gelieferte Wasser sowie das mitgelieferte Zubehör bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hi life. Die Wasserflaschen und die Wasserspender bei Miete verbleiben im Eigentum von Hi life. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Hi life umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über die Eigentumsverhältnisse in Kenntnis zu setzen.
4.2. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Vertragsbeziehung hat der Kunde an Hi life eine Kaution zu zahlen, deren Höhe von Hi life nach der Anzahl der Wasserspender festgesetzt wird. Die Kaution wird mit der ersten Rechnungsstellung durch Hi life fällig. Hi life kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen.
4.3. Eine Aufrechnung des Kunden mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution gegen fällige Forderungen von Hi life ist während der Mietzeit ausgeschlossen.
4.4. Soweit keine Ansprüche gegen den Kunden bestehen, hat Hi life die Kaution nach Ablauf der Mietzeit unverzinslich zurück zu zahlen.
4.5. Für die Dienstleistung der vorzeitigen Abholung des Equipments bei Kündigung des Servicevertrages, berechnen wir einmalig 25,00 € netto
5. WARTUNG
5.1. Um den hohen hygienischen Standard zu erhalten, wird Hi life sämtliche Wasserspender möglichst drei bis vier Mal pro Jahr warten. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine viermalige jährliche Wartung. Die Wartung erfolgt bei einer Lieferung oder auch separat, falls nicht ausnahmsweise eine Abweichung erforderlich ist.
5.2. Die Wartung der Wasserspender wird dem Kunden von Hi life gesondert in Rechnung gestellt. Hi life ist berechtigt, für die Wartung eine angemessene Vergütung festzulegen.
6. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN, VERTRAGSSTRAFE
6.1. Die Wartung der Wasserspender darf ausschließlich durch Hi life oder durch eine von Hi life ausgebildete Person erfolgen.
6.2. Um die gewünschte Wasserqualität sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, ausschließlich die von Hi life gelieferten Wasserflaschen für die Wasserspender von Hi life zu benutzen. Aus dem gleichen Grund ist es ihm untersagt, die gelieferten Wasserflaschen mit anderem Wasser oder anderen Flüssigkeiten zu füllen. Eine Beachtung im Hi life Pfandsystem ist dann nicht mehr möglich. Bei Verwendung von fremden Flaschen auf einen Hi life Wasserspender, oder Nachfüllen der Hi life Flaschen ist eine Vertragsstrafe von mindestens 250,00 € sowie zzgl. Umsatzausfall zu zahlen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die übergebenen Wasserspender nur gemäß den von Hi life mündlich oder schriftlich gegebenen Bedienungsanweisungen zu gebrauchen. Ohne schriftliche Zustimmung von Hi life darf der Kunde bei einem Mietgerät keine Veränderungen am Wasserspender vornehmen, den Wasserspender nicht weitervermieten oder veräußern und den Standort nicht verändern.
6.4. Der Kunde haftet für schuldhafte Beschädigungen am Wasserspender und für Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftreten. Die daraus resultierenden Kosten der Reparatur- und Reinigungsarbeiten trägt der Kunde.
6.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserspender ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung geschützt ist.
6.6. Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung, wird der Aufwand der Abholung unseres Equipments diesem in Rechnung gestellt. Der Kunde ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Hi life ausdrücklich vor.
7. EINSTEHEN FÜR SACHMÄNGEL
7.1. Hi life steht nicht für solche Sachmängel ein, die der Kunde entgegen nach § 377 HGB bestehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht unverzüglich gerügt hat. Das gleiche gilt, wenn der Kunde, insofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, versteckte Mängel nicht unverzüglich nach deren Feststellung Hi life schriftlich auch per E-Mail anzeigt.
7.2. Treten Mängel am gelieferten Wasser oder am Zubehör auf, hat der Kunde Hi life die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Die Nachbesserung kann auch in einer Neulieferung bestehen.
7.3. Hi life übernimmt keine Haftung für Verschlechterungen der Wasserqualität, die dadurch eintreten, dass der Kunde Wasserspender oder Flaschen unkontrolliert dem Zugang von Dritten überlässt oder durch unsachgemäße Handhabung verstößt. Wasserflaschen müssen kühl, trocken und von Licht geschützt gelagert werden.
7.4. Bei Beendigung bzw. Kündigung der Zusammenarbeit werden angemietete Wasserspender und das Leergut (Equipment) innerhalb des internen Routings von Hi life kostenlos abgeholt. Außerhalb des Routings werden die Arbeitsstunden des Mitarbeiters pro Stunde in Rechnung gestellt.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1. Hi life haftet nicht für Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hi life beruhen und der Kunde kein Unternehmer oder keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ebenfalls von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Verletzung von Kardinalspflichten, wenn eine solche zumindest grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hi life zu einer Schädigung des Kunden geführt hat, insofern dieser kein Unternehmer oder keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
8.2. Sofern die Haftung nicht nach 8.1. unbeschränkt ist, ist sie auf den typischerweise bei dem Verbrauch von Quell- oder Tafelwasser, das über Wasserspender in den Verkehr gelangt, entstehenden Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Schaden sich auf maximal Euro 1.000,- (in Worten: Euro eintausend) beläuft. Hi life trägt dafür Sorge, dass in dieser Höhe Versicherungsschutz besteht. Der Kunde hat das Recht, eine Höherversicherung durch Hi life im Gegenzug zu einer Übernahme der Mehrkosten zu verlangen.
9. DATENSCHUTZ
Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 27 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Hi life seine vollständige Anschrift und alle für die Rechnungsstellung und Lieferungen notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für Informationszwecke verwendet werden können. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte Personen weitergegeben.
10. LAUFZEIT
10.1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt ein Miet- und Wartungsvertrag für die Dauer von 24 Monaten als abgeschlossen.
10.2. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Mietdauer schriftlich gekündigt wird.
10.3. Eine vorzeitige Abholung aufgrund einer Kündigung oder sonstigem Grund wird mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 € berechnet.
11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
11.1. Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Berlin. Darüber hinaus kann jede Partei an ihrem Sitz verklagt werden.
11.2. Auf die Vertragsbeziehung zwischen Hi life und dem Kunden ist deutsches Recht anwendbar.
Stand: 12.01.2022